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Große Anfrage Reichsbürger

Untenstehend finden Sie die Vorbemerkung der Landesregierung zur Großen Anfrage "Reichsbürger" (Landtagsdrucksache 17/7385). Zudem finden Sie in der rechten Infoleiste die Beantwortung der Großen Anfrage im Volltext sowie den Informationsflyer "Reichsbürger und Selbstverwalter".

Vorbemerkung der Landesregierung zur Großen Anfrage (Landtagsdrucksache 17/7385)

Allgemein stellen die sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter nach Einschätzung des niedersächsischen Verfassungsschutzes keine einheitliche Bewegung dar. Sie setzen sich vielmehr aus autark handelnden Einzelpersonen sowie Gruppierungen zusammen, die sich in ihrem Wesen zum Teil deutlich unterscheiden. Das Spektrum reicht von politisch interessierten Trachtenvereinen über esoterisch geprägte Gruppen bis hin zu rechtsextremistisch motivierten Personenzusammenschlüssen, die der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegen.

In Abgrenzung zu der in Niedersachsen bereits seit 2005 als verfassungsfeindlich beobachteten Gruppierung „Exilregierung Deutsches Reich“ vertreten "Reichsbürger und Selbstverwalter" nicht per se rechtsextremistische Ansichten und können so nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden. Gleichwohl sind für „Reichsbürger und Selbstverwalter“ hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorhanden. Diese sind in der grundsätzlichen Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Normen sowie ihrer Institutionen beinhaltet.

Bei einigen Gruppierungen sowie einzelnen Selbstverwaltern kommen neben der Aufstellung kruder Weltverschwörungstheorien zusätzlich auch weitere Ideologieelemente des Rechtsextremismus wie Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit zum Tragen. In Niedersachsen wird die „Exilregierung Deutsches Reich“ bereits seit 2005 als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes eingestuft. Diese Beobachtung wurde aktuell auch auf das gesamte Spektrum der "Reichsbürger und Selbstverwalter" ausgedehnt.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hat - insbesondere in den beiden letzten Jahren - eine deutliche Zunahme von Aktivitäten festgestellt, die der äußerst heterogenen „Reichsbürgerbewegung“ zugerechnet werden. Verallgemeinerbare Äußerungen über etwaige gewalttätige Ausrichtungen lassen sich in Bezug auf dieses Personenpotenzial nicht treffen.

Da es aus Sicht des niedersächsischen Verfassungsschutzes keine erkennbare Steuerung der Aktivitäten gibt, müsste eine Gefahrenprognose auf die Disposition einzelner „Reichsbürger“ abstellen. Anhand der hier vorliegenden Erkenntnisse ist von einer hohen Quote an Querulantentum auszugehen. Als besonders problematisch erweist sich, dass „Reichsbürger und Selbstverwalter“ staatliches Handeln nicht akzeptieren.

Bei der Umsetzung präventiver und repressiver behördlicher Maßnahmen sind mögliche gewalttätige Aktionen seitens der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ einzukalkulieren.

Reichsbürger

Anbei finden Sie die Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf die Große Anfrage "Reichsbürger" sowie den Flyer "Reichsbürger und Selbstverwalter".

  Große Anfrage Reichsbürger (LT-Ds. 17-7385)
(PDF, 1,79 MB)

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