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Wirtschafts- & Geheimschutz

Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben. Ausspähungsobjekte sind nicht nur Großkonzerne, auch kleinere Unternehmen mit hohem Know-how stehen im Visier fremder Nachrichtendienste.

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, diese Spionageaktivitäten abzuwehren und die Wirtschaft durch Beratung und Aufklärung vor solchen Angriffen zu schützen. Zuständig sind der Wirtschafts- und der Geheimschutz. Beide Fachbereiche sind in der Verfassungsschutzabteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport in einem Referat mit der Spionageabwehr angesiedelt und verfügen daher über grundsätzliche und aktuelle Informationen.

Ziel des Wirtschaftsschutzes ist, sich intensiv um die Beratung von innovativen und technologieorientierten Unternehmen zu kümmern, die sonst ohne staatliche Betreuung auskommen müssen. Das ist Wirtschaftsschutz im klassischen Sinne.

Der Geheimschutz hat durch vorbeugende und wirkungsvolle Maßnahmen alle Informationen und Materialien, die im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig sind (Verschlusssachen), vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Dazu gehört auch der Geheimschutz in der Wirtschaft, also die Betreuung von Unternehmen, die im staatlichen Auftrag Verschlusssachen bearbeiten, sowie der vorbeugende personelle Sabotageschutz in Form der Mitwirkung bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen.


Sicherheitspartnerschaft in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat zur Abwehr von Spionageaktivitäten gegen Wirtschaftsunternehmen und Wissenschaftseinrichtungen eine Sicherheitspartnerschaft begründet.

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