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Was sind 'Hybride Bedrohungen'?

Als hybride Bedrohungen werden unterschiedliche Formen der illegitimen Einflussnahme auf Staaten oder auch Institutionen bezeichnet.[1] Diese Aktivitäten zielen u. a. darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in die Stabilität und Handlungsfähigkeit der demokratischen Institutionen und Mechanismen zu untergraben, die westliche Wertegemeinschaft zu diskreditieren und Bündnisse wie EU sowie NATO zu schwächen.[2] Beispiele für hybride Bedrohungen sind Informationsmanipulationen (Desinformationskampagnen), Einflussnahme auf freie Wahlen, die politische Meinungsbildung oder gesellschaftliche Prozesse, Cyberangriffe, Wirtschaftsspionage oder die Androhungen militärischer Gewalt. Auch Tätigkeiten wie unerlaubte Drohnenüberflüge oder Beschädigungen an der Umzäunung von Industrieanlagen können als mögliche Vorbereitungshandlungen für spätere Sabotagezwecke als hybride Bedrohung angesehen werden.

Insbesondere Russland, aber auch andere, vorwiegend autoritäre Staaten und Regime, sind überwiegend als Akteure solcher Tätigkeiten zu sehen. Zunehmend werden für Zwecke der Informationsgewinnung und/oder zu Sabotagezwecke sogenannte „Low Level Agents“ z. B. über finanzielle Anreize vor Ort angeworben und eingesetzt. Dadurch soll eine direkte Beteiligung staatlicher Stellen weitestgehend verschleiert werden.

Die große Herausforderung für Deutschland und Niedersachsen besteht darin, hybriden Bedrohungen in all ihren Ausprägungen also solche zu erkennen und abzuwehren, entsprechende Maßnahmen zu koordinieren sowie die Resilienz des Staates und der Gesellschaft zu stärken. [3] Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 27. August 2024 die Einrichtung des „Single Point of Contact für Hybride Bedrohungen“ (SPoC Hybrid) beschlossen. Im Niedersächsischen Verfassungsschutz ist diese zentrale Ansprechstelle für eine ressort- und ebenenübergreifende Vernetzung verankert. Hinweise von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren werden hier angenommen und zentriert bearbeitet. Aktuelle Informationen werden an potenziell Betroffene weitergeleitet, um frühzeitig für Risiken und notwendige Schutzmaßnahmen zu sensibilisieren.

In Zusammenarbeit mit der Polizeiabteilung im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, dem Landespolizeipräsidium und dem Landeskriminalamt Niedersachsen werden Maßnahmen entwickelt und in einem vernetzten Agieren im Alltag implementiert.

Die Erreichbarkeiten des SPoC Hybrid lauten wie folgt:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 5 – Verfassungsschutz
Büttnerstraße 28
30165 Hannover
E-Mail: SPoC-NI-Hybrid [at] mi.niedersachsen.de


Notfall-Monitor des Landes Niedersachsen

Weitere aktuelle Informationen sind auf dem Notfall-Monitor des Landes Niedersachsen zu finden.

Informationen zum Thema "Hybride Bedrohungen"

Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere aktuelle Informationen zu hybriden Bedrohungen.

Informationen des Niedersäschischen Verfassungsschutzes

Unter den nachfolgenden Links finden Sie aktuelle Social-Media Beiträge des Niedersäschischen Verfassungsschutz zu hybriden Bedrohungen.

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