Verfassungsschutz gibt im Rechtsstreit Verfahrenserklärung ab
AfD Niedersachsen weiter Beobachtungsobjekt, bis zum Abschluss des Eilrechtsschutzverfahrens Behandlung als Verdachtsobjekt
Im Rahmen des Eilrechtsschutzverfahrens hat die AfD um die Abgabe einer Verfahrenserklärung zum vorläufigen Umgang mit der AfD durch den Verfassungsschutz gebeten bzw. den Erlass einer gerichtlichen Zwischenverfügung beantragt. Damit soll eine vorläufige Regelung getroffen werden, bis das Gericht im Eilrechtsschutz entschieden hat.
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erstellt am:
11.03.2026

