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Verfassungsschutz gibt im Rechtsstreit Verfahrenserklärung ab

AfD Niedersachsen weiter Beobachtungsobjekt, bis zum Abschluss des Eilrechtsschutzverfahrens Behandlung als Verdachtsobjekt


Im Rahmen des Eilrechtsschutzverfahrens hat die AfD um die Abgabe einer Verfahrenserklärung zum vorläufigen Umgang mit der AfD durch den Verfassungsschutz gebeten bzw. den Erlass einer gerichtlichen Zwischenverfügung beantragt. Damit soll eine vorläufige Regelung getroffen werden, bis das Gericht im Eilrechtsschutz entschieden hat.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2026

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