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Die freiheitliche demokratische Grundordnung
Dazu gehören nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes insbesondere folgende Prinzipien:
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Die im Grundgesetz konkretisierten Menschrechte
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Volkssouveränität
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Gewaltenteilung
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Verantwortlichkeit der Regierung
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Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
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Unabhängigkeit der Gerichte
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Mehrparteienprinzip
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Chancengleichheit für alle politischen Parteien
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Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition