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Spionageabwehr
Proliferation
Spionage
Die Notwendigkeit der Spionageabwehr

Zum gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes gehört es, Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Staaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu sammeln und auszuwerten. Die den deutschen Sicherheitsbehörden gegenüber geheim gehaltene Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste im Bundesgebiet stellt einen Angriff auf die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland dar.

Der Erfolg der Arbeit einer Spionageabwehrbehörde ist nicht allein daran zu messen, wie viele Agenten fremder Nachrichtendienste einer Verurteilung zugeführt worden sind. Das wesentliche Aufgabenspektrum liegt vielmehr darin, insbesondere zukünftige Ziele, Strukturen und Arbeitsmethoden fremder Nachrichtendienste aufzudecken und so Spionagetätigkeit zu verhindern. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, arbeitet der Niedersächsische Verfassungsschutz eng mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie mit den anderen Nachrichtendiensten zusammen.

Während zu Zeiten des "Kalten Krieges" die politische und militärische Spionage der ehemaligen DDR und der Sowjetunion im Vordergrund der Arbeit der Spionageabwehr standen, stellen sich die heute gegen deutsche Interessen gerichteten nachrichtendienstlichen Aktivitäten vielfältiger und unübersichtlicher dar. Neben den klassischen Bereichen Politik und Militär konzentrieren sich die Ausforschungsbemühungen fremder Staaten verstärkt auf Wirtschaftsunternehmen und Wissenschaftseinrichtungen. Diese Bemühungen sind Ausfluss eines weltumspannenden Konkurrenzkampfes und dienen dem Ziel, der eigenen Volkswirtschaft Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Dabei richtet sich der Blick der Spionageabwehr nicht nur auf die Nachrichtendienste der früher als gegnerisch bezeichneten Länder, sondern auch auf die unzulässigen Aktivitäten der Dienste befreundeter Staaten.

Das Aufklärungsinteresse der nah-, mittel und fernöstlichen Staaten richtet sich auch auf die Ausforschung und Unterwanderung in Deutschland ansässiger Organisationen und Personen, die in Opposition zum Regime des eigenen Staates stehen.

Zunehmend ins Visier der Sicherheitsbehörden gelangt der Bereich Information Warfare, den es in unterschiedlicher Ausprägung (Cyberwar, Cyberterrorismus, electronic attack) bereits seit geraumer Zeit gibt. Information Warfare beinhaltet alle Aktivitäten, die zur Abwehr von Angriffen oder zur Beeinflussung gegnerischer Informationssysteme eingesetzt werden, wobei für den Verfassungsschutz Aktivitäten mit extremistischem oder terroristischem Hintergrund im eigenen Land ebenso von Interesse sind wie die Steuerung durch einen fremden Nachrichtendienst.

Die Arbeitsweise ausländischer Nachrichtendienste erfolgt nach wie vor in verdeckter Form wie auch in offener Aufklärung. Dabei kommt der Nutzung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen ein besonderer Stellenwert zu. Die Vertretungen bestimmter Länder (darunter die Russische Föderation, Iran, Syrien) werden von deren Geheimdienst als Stützpunkte für den getarnten Einsatz ihrer Mitarbeiter genutzt. Status und Tarnpositionen bieten vielfältige Möglichkeiten, mit interessanten Zielpersonen.

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