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Die Kontrolle des Verfassungsschutzes

Kein anderer Behördenbereich in Deutschland ist einer solch umfassenden Kontrolle unterzogen wie die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Beispielhaft werden im Folgenden die Einrichtungen aufgeführt, die den Niedersächsischen Verfassungsschutz kontrollieren:


Niedersächsischer Landtag

Der Landtag hat einen Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes eingesetzt, dem der Niedersächsische Verfassungsschutz umfassend Bericht erstatten muss. Auch vertrauliche und geheime Informationen werden den Ausschussmitgliedern von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD unterbreitet.

Die parlamentarische Kontrolle erfolgt unbeschadet der Rechte des gesamten Landtages und seiner sonstigen Ausschüsse.


Der Datenschutzbeauftragte

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsens kontrolliert regelmäßig im Niedersächsischen Verfassungsschutz den Umgang mit personenbezogenen Daten. Auch Löschungsfristen solcher Daten werden regelmäßig überprüft.


Landesrechnungshof und weitere Kontrolleinrichtungen

Die Verwendung der Haushaltsmittel wird unmittelbar von Beamtinnen und Beamten des Landesrechnungshofes überprüft.


Weitere Kontrolleinrichtungen sind z. B. die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, Entscheidungen des Verfassungsschutzes gerichtlich überprüfen zu lassen, oder Auskunft über die zu ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.

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