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Der Verfassungsschutz - eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern

Der Verfassungsschutz ist föderal strukturiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln nimmt die Verfassungsschutzaufgabe auf Bundesebene wahr und fungiert als Zentralstelle. Darüber hinaus hat jedes Land eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Die Behörden sind zur Zusammenarbeit verpflichtet, dabei gibt es kein Über- oder Unterordnungsverhältnis.

Der Niedersächsische Verfassungsschutz mit seinen 351 Personalstellen und einem Haushalt in Höhe von ca. 26,7 Millionen Euro präsentiert sich heute als ein modernes, staatliches Dienstleistungsunternehmen. Die klassischen Aufgabenfelder sind Beobachtung und Analyse rechtsextremistischer, linksextremistischer und islamistischer Bestrebungen sowie extremistischer Bestrebungen mit Auslandsbezug. Auch die Abwehr von Spionageaktivitäten fremder Staaten ist ein wichtiges Aufgabenfeld. Dabei genießt die Öffentlichkeitsarbeit hohe Priorität: Der beste Verfassungsschutz ist nämlich der Bürger, der Hintergründe, Erscheinungsformen und Gefahren des Extremismus in Deutschland kennt und so auch seinen persönlichen Beitrag - beispielsweise bei Wahlen - für die Sicherung unseres demokratischen Gemeinwesens leisten kann. Unser Grundsatz für den Verfassungsschutz in Niedersachsen lautet: So viel Öffentlichkeit wie möglich, so wenig Geheimhaltung wie nötig. Dabei steht als Ziel im Mittelpunkt, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes umfassend zu informieren und so in ihrer Abwehrbereitschaft zu stärken.

Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz. Sie finden die aktuelle Fassung jeweils im Anhang des jährlichen Verfassungsschutzberichtes. In weiteren Gesetzen wie dem Sicherheits- und Überprüfungsgesetz (SÜG) oder dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz) sind spezielle gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Verfassungsschutzes geschaffen. Der Verfassungsschutz wird wie keine andere Behörde in Deutschland kontrolliert: Ein eigener Ausschuss des Niedersächsischen Landtages für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes kommt mindestens alle sechs Monate zusammen und kontrolliert die Arbeit der Behörde. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Landesrechnungshof sind weitere Kontrolleinrichtungen. Bei der Nachrichtenbeschaffung setzt der Verfassungsschutz auch geheime und vertrauliche Mittel ein, die als nachrichtendienstliche Mittel bezeichnet werden. Sie sind abschließend in § 14 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes festgelegt.

Weitergehende allgemeine Informationen zum Verfassungsschutz in Niedersachsen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Abschnitt. Ebenso finden Sie dort auch den aktuellen gesamten Verfassungsschutzbericht.

Fachbezogene Publikationen finden Sie unter der Überschrift " Aktuelles und Service / Publikationen ".

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen

Weitergehende Informationen zum Verfassungsschutz in Niedersachsen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Kapitel des aktuellen Verfassungsschutzberichtes. Ebenso finden Sie hier den aktuellen gesamten Verfassungsschutzbericht.


Der Verfassungsschutzbericht enthält neben den fachlichen Informationen zu den Aufgabenfeldern im Anhang u. a. das Verfassungsschutzgesetz, einige Begriffsdefinitionen und auch Übersichten zu verbotenen Organisationen. Dieses Kapitel können Sie hier gesondert herunterladen:


Kapitel 11 - Anhang

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