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Verwaltungsgericht Hannover lehnt Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz ab

Ministerin Behrens: „Entscheidung markiert einen wichtigen Etappensieg bei der Feststellung der Beobachtungswürdigkeit der AfD Niedersachsen“


Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat mit Beschluss vom heutigen Montag (01.06.2026) den Eilantrag des niedersächsischen Landesverbandes der AfD gegen den Niedersächsischen Verfassungsschutz abgelehnt. Der Antrag richtete sich im Wesentlichen gegen die Bestimmung der AfD Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung.










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Hier können Sie die Presseinformation des Ministeriums herunterladen:

 
(PDF, 0,16 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2026

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