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Minister Pistorius zu Urteil im NPD-Verbotsverfahren

Karlsruhe, 17.01.2017

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, äußerte sich nach dem Urteil des BVerfG im „NPD-Verbotsverfahren“ wie folgt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat uns heute bescheinigt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Das führt leider nicht dazu, dass so eine Partei komplett von der Landkarte verschwindet. Im Ergebnis haben die Richter die NPD nur wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs nicht verboten.

Das Urteil hat eine klare rote Linie aufgezeigt und deutlich gemacht, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit sein darf. An dieser roten Linie müssen sich nun alle Parteien orientieren. Das ist ein wichtiger Erfolg für unsere Verfassung und Demokratie.

Jetzt müssen wir Demokraten erst recht standhaft und aktiv gegen die Demokratiefeinde vom rechten Rand sein, egal ob es Rechtspopulisten oder -extremisten sind. Es gibt diverse Parteien und Gruppierungen, die inzwischen attraktiver sind als die NPD. Die müssen wir im Blick haben! Außerdem müssen wir durch überzeugende Politik, durch Bildung und Prävention junge Menschen von unserer Demokratie und unserer Art zu leben, überzeugen.

Wir sollten den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts aufgreifen und für verfassungsfeindliche Parteien die Parteienfinanzierung so weit wie möglich einschränken.

Wir werden uns damit befassen, inwiefern das Grundgesetz geändert werden muss, damit kein Steuergeld mehr an Verfassungsfeinde fließt.
Es war ein richtiger Schritt des Bundesrats, sich 2013 noch einmal für das Verbot der NPD aufzustellen. Der Antrag war ein Paradebeispiel für den Föderalismus, den Zusammenhalt und eine gute Abstimmung insbesondere innerhalb der Sicherheitsbehörden der Länder. Ich danke deshalb allen, die an diesem hervorragenden Antrag mitgearbeitet haben."

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im NPD-Verbotsverfahren

Anbei finden Sie zwei Links zur Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes, auf welchen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im NPD-Verbotsverfahren sowie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum NPD-Verbotsverfahren finden.

Hintergrundinformationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Anbei finden Sie einen Link zur Internetseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz, auf der Sie neben weiteren Hintergrundinformationen zum NPD-Verbotsverfahren auch einen Videolink zur Urteilsverkündung finden.

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