Der Sammelbegriff Rechtsextremismus bezeichnet keine in sich geschlossene Ideologie, sondern Bestrebungen, denen die Überzeugung von der Ungleichheit der Menschen zugrunde liegt. Damit stehen rechtsextremistische Bestrebungen im Widerspruch zum Gleichheitsgebot des Grundgesetzes (Artikel 3), einem Grundprinzip der Demokratie. In der gegensätzlichen Betrachtung des Gleichheitsprinzips liegt im Übrigen der grundlegende Unterschied zwischen Rechts- und Linksextremismus.
Das Ungleichheitsdenken als Kernstück rechtsextremistischer Ideologien kommt in unterschiedlicher Intensität zum Ausdruck:
- aggressive, menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit
- Antisemitismus
- Rassismus
- Nationalismus: Überhöhung des eigenen Volkes und der eigenen Nation bei gleichzeitiger Abwertung anderer Nationen und Völker
- Volksgemeinschaftsdenken: Vorstellung einer rassistisch verstandenen homogenen Volksgemeinschaft
- Antipluralismus: Individualrechte verneinendes, dem Führerprinzip verpflichtetes Kollektivdenken
- Biologismus: Behauptung natürlicher Hierarchien
- Sozialdarwinismus: Betonung des Rechts des Stärkeren
- Ablehnung demokratischer Regelungsformen bei Konflikten
- Militarismus: Übertragung militärischer Prinzipien und Verhaltensformen auf die zivile Gesellschaft
- Geschichtsrevisionismus: Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus.
Zentrale Ideologieelemente des Rechtsextremismus sind Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus, die zugleich entscheidend dazu beitragen, integrierend auf die verschiedenen Strömungen zu wirken.
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