Logo Verfassungsschutz Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Materieller und personeller Geheimschutz

Der Geheimschutz hat dafür Sorge zu tragen, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand oder lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden kann, geheim gehalten und vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Diese geheim zu haltenden Informationen und Vorgänge sind als Verschlusssachen eingestuft und unterliegen damit dem Geheimschutz. Geheimschutz spielt nicht nur im öffentlichen Bereich eine Rolle. Auch in Wirtschaftsunternehmen oder Forschungseinrichtungen wird teilweise mit staatlichen Verschlusssachen umgegangen, so dass auch dort die Regeln des Geheimschutzes greifen (Geheimschutz in der Wirtschaft).

Materieller Geheimschutz

Der materielle Geheimschutz schafft die organisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz von Verschlusssachen. Er beinhaltet Regelungen zum Umgang mit Verschlusssachen, zum Beispiel zur Herstellung, besonderen Kennzeichnung, Transport, Weitergabe und natürlich zur Aufbewahrung (Tresore, elektronische Sicherungen).

Personeller Geheimschutz

Der personelle Geheimschutz setzt an den Personen an, die mit Verschlusssachen zu tun haben. Nur wer eine Sicherheitsüberprüfung zur Feststellung der erforderlichen Zuverlässigkeit bestanden hat, wird zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung sind im Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 3. März 1998 in der Fassung vom 30. März 2004 geregelt. Zuständig für die Einleitung einer Sicherheitsüberprüfung und als ‚Herr des Verfahrens‘ verantwortlich für diese ist die jeweilige Beschäftigungsstelle. Die Verfassungsschutzabteilung im Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration führt als mitwirkende Behörde die Sicherheitsüberprüfung durch. Je höher der Geheimhaltungsgrad der Verschlusssachen ist, mit dem eine Person umgehen soll (VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM), desto intensiver sind die Überprüfungsmaßnahmen.

Werden im Rahmen der Überprüfung Umstände bekannt, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person aufkommen lassen, empfiehlt der Verfassungsschutz, dieser Person den Umgang mit Verschlusssachen zu verwehren.

Mit der Gesetzesänderung vom 30. März 2004 ist der vorbeugende personelle Sabotageschutz in das Niedersächsische Sicherheitsüberprüfungsgesetz aufgenommen worden. Danach werden Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen tätig sind, einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Welche Einrichtungen in Niedersachsen lebens- oder verteidigungswichtig sind, wird in einer gesonderten Rechtsverordnung geregelt.

Informationsfaltblatt „Datenschutz im Sicherheitsüberprüfungsrecht Personeller Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft“

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu einem Informationsfaltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bzgl. einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG). Dieses wird Ihnen helfen, das Verfahren besser zu durchschauen, Ihre Rechte zu kennen und insbesondere Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen.


Link zur Publikation


Zusätzliche Informationen können Sie auch über die Homepage des BfDI erhalten.



Geheimschutz   Bildrechte: MI - Abt. 5, ÖA
Informationen zum Fachbereich Geheimschutz:

Weitergehende Informationen zum Fachbereich Geheimschutz entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Kapitel des aktuellen Verfassungsschutzberichtes.

  Kapitel 8 - Geheimschutz
(PDF, 2,30 MB)

  Verfassungsschutzbericht 2022
(PDF, 4,07 MB)

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln