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Islamismus

Der Islamismus ist eine politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islams berufen und diese politisch ausdeuten. Auch wenn der Begriff des Islamismus auf den Islam hindeutet, ist diese politische Ideologie deutlich von der durch das Grundgesetz geschützten Religion des Islams zu trennen.

Islamisten sehen in der Religion des Islams nicht nur eine Religion, sondern auch ein rechtliches Rahmenprogramm für die Gestaltung aller Lebensbereiche: Von der Staatsorganisation über die Beziehungen zwischen den Menschen bis ins Privatleben des Einzelnen. Islamismus beginnt dort, wo religiöse islamische Normen als für alle verbindliche Handlungsanweisungen gedeutet und – bisweilen unter Zuhilfenahme von Gewalt – durchgesetzt werden sollen.

Gemeinsamkeit von islamistischen Organisationen

Islamistischen Organisationen und Bewegungen ist bei aller Unterschiedlichkeit gemeinsam, dass sie Gesellschaften anstreben, die durch die islamische Rechtsordnung der Scharia organisiert sind. Der Interpretationsspielraum dafür, was die Scharia genau beinhaltet, ist groß. Islamisten verstehen die Scharia als von Gott verordnete Rechtsordnung für Staat und Gesellschaft. Sie richten sich in ihrer politisierten Interpretation der Scharia oft auch gegen die Mehrheit der Muslime, die in diesen islamischen Regeln ausschließlich einen Leitfaden für ihre individuelle religiöse Praxis sehen. Islamisten beanspruchen für sich oftmals, wie etwa im Falle der Scharia oder auch des Jihads, die inhaltliche Deutungshoheit über religiöse Begriffe und Konzepte, die allen Muslimen zu eigen sind, und politisieren diese.

Die wörtliche Übersetzung des Begriffs „Jihad“ ist „Anstrengung“ oder „Bemühung“. Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen („großer Jihad“) sowie der kämpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets („kleiner Jihad“). Von militanten Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet.

Widerspruch zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

In seinem Absolutheitsanspruch widerspricht der Islamismus in erheblichen Teilen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere werden durch die islamistische Ideologie die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

So werden z. B. Frauen von Islamisten nach deren Schariaverständnis im Hinblick auf das Erb- und Familienrecht benachteiligt. Die Herabwürdigung einer Frau wird beispielsweise dadurch deutlich, dass die Zeugenaussage eines Mannes in einigen Bereichen so schwer wiegt wie die zweier Frauen. Juden und Christen, die die Herrschaft des islamischen Staates akzeptieren, dürfen ihre Religion ausüben, müssen aber Sondersteuern zahlen. Ebenso drängen Islamisten auf die unbedingte Rechtmäßigkeit der sogenannten Hadd-Strafen, die für Vergehen wie „Diebstahl“ oder „Unzucht“ Körperstrafen vorsehen, die von der Amputation der
rechten Hand bis hin zur Todesstrafe reichen. Der Islamismus kann unterschiedlich ausgestaltet sein.

Verschiedene islamistische Organisationen

Das islamistische Spektrum setzt sich zusammen aus Organisationen, die bestrebt sind, innerhalb des vom Staat vorgegebenen rechtlichen Rahmens ihre Ziele durchzusetzen und z. B. Gewalt ablehnen.

Ebenso umfasst es islamistische Organisationen, die Gewalt als ein Mittel unter vielen befürworten und diese unter Umständen in akuten Konflikten, zumeist in dem Herkunftsland ihrer Akteure, anwenden. Die HAMAS (siehe rechte Spalte, Verfassungsschutzbericht, Kapitel "Islamismus", 4.7) und die Hizb Allah (siehe Verfassungsschutzbericht, Kapitel "Islamismus", 4.10) sind Beispiele dafür. Darüber hinaus zählen zum islamistischen Spektrum auch terroristische Organisationen, die vorwiegend zum Mittel der Gewalt greifen und staatliche Strukturen offen bekämpfen. Dazu zählen jihadistische Organisationen wie al-Qaida oder der sogenannte Islamische Staat (IS) (siehe Verfassungsschutzbericht, Kapitel "Islamismus", 4.5).

Salafismus

Entsprechend zu diesen drei Ausformungen des Islamismus stellt sich der Salafismus (siehe Verfassungsschutzbericht, Kapitel "Islamismus", 4.3) dar. Die meisten Anhänger dieser islamistischen Bestrebung, sogenannte politische Salafisten, lehnen zumindest verbal Gewalt als Mittel ab. Die sogenannten jihadistischen Salafisten hingegen, im Vergleich zu den politischen Salafisten eine Minderheit, propagieren als primäres Mittel Gewalt, um ihre politischen Ziele zu erreichen.
Islamismus  
Informationsmaterial Islamismus

Weitergehende Informationen, wie das Kapitel "Islamismus" des aktuellen Verfassungsschutzberichtes, den vollständigen Verfassungsschutzbericht sowie aktuelle Faltblätter und Broschüren finden sie untenstehend.

  Kapitel 4 - Islamismus
(PDF, 4,71 MB)

  Verfassungsschutzbericht 2022
(PDF, 4,07 MB)

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