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Wie beschafft der Verfassungsschutz seine Informationen?

Eine Vorbemerkung: Bei seiner Nachrichtenbeschaffung stehen dem Verfassungsschutz keinerlei polizeiliche Befugnisse zu. Er darf also nicht verhaften, durchsuchen oder verhören. Unter anderem mit der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz hat der Gesetzgeber einen klaren Trennungsstrich gezogen zur Gestapo hitlerscher Prägung. Auch exekutive Praktiken wie die des Ministeriums für Staatssicherheit der untergegangenen DDR sind ausgeschlossen!

50% der Informationen des Verfassungsschutzes kommen aus offenen, jedermann zugänglichen Quellen. Dazu zählen beispielsweise Flugblätter, Zeitschriften oder sonstige Publikationen extremistischer Organisationen. In den letzten Jahren hat sich das Internet zu dem wohl wichtigsten Medium für die öffentliche Propaganda von Extremisten entwickelt.

30% seiner Informationen erhält der Niedersächsische Verfassungsschutz von anderen staatlichen Stellen, insbesondere von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie von der Polizei. Die niedersächsische Polizei ist verpflichtet, den Verfassungsschutz insbesondere über den gewalttätigen Extremismus und Spionageaktivitäten zu informieren.

20% seiner Informationen beschafft der Verfassungsschutz mit den sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln. Das sind die Mittel und Methoden, die der geheimen, das heißt der vom Betroffenen oder von Außenstehenden nicht wahrnehmbaren Beschaffung dienen. In § 14 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes sind die nachrichtendienstlichen Mittel aufgeführt.

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