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Der Verfassungsschutz - eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern

Der Verfassungsschutz ist föderal strukturiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln nimmt die Verfassungsschutzaufgabe auf Bundesebene wahr und fungiert als Zentralstelle. Darüber hinaus hat jedes Land eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Die Behörden sind zur Zusammenarbeit verpflichtet, dabei gibt es kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. 

Der Niedersächsische Verfassungsschutz mit seinen 262 Personalstellen und einem Haushalt in Höhe von ca. 14,7 Millionen Euro  präsentiert sich heute als ein modernes, staatliches Dienstleistungsunternehmen. Die klassischen Aufgabenfelder sind Beobachtung und Analyse rechtsextremistischer, linksextremistischer sowie ausländerextremistischer Bestrebungen. Auch die Abwehr von Spionageaktivitäten fremder Staaten ist ein wichtiges Aufgabenfeld. Dabei genießt die Öffentlichkeitsarbeit hohe Priorität: Der beste Verfassungsschutz ist nämlich der Bürger, der Hintergründe, Erscheinungsformen und Gefahren des Extremismus in Deutschland kennt und so auch seinen persönlichen Beitrag - beispielsweise bei Wahlen - für die Sicherung unseres demokratischen Gemeinwesens leisten kann. Unser Grundsatz für den Verfassungsschutz in Niedersachsen lautet: So viel Öffentlichkeit wie möglich, so wenig Geheimhaltung wie nötig. Dabei steht als Ziel im Mittelpunkt, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes umfassend zu informieren und so in ihrer Abwehrbereitschaft zu stärken.

Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz. In weiteren Gesetzen wie dem Sicherheits- und Überprüfungsgesetz (SÜG) oder dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz)  sind spezielle gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Verfassungsschutzes geschaffen. Der Verfassungsschutz wird wie keine andere Behörde in Deutschland kontrolliert: Ein eigener Ausschuss des Niedersächsischen Landtages für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes kommt mindestens alle sechs Monate zusammen und kontrolliert die Arbeit der Behörde. Das Niedersächsische Innenministerium, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Landesrechnungshof sind weitere Kontrolleinrichtungen. Bei der Nachrichtenbeschaffung setzt der Verfassungsschutz auch geheime und vertrauliche Mittel ein, die auch als nachrichtendienstliche Mittel bezeichnet werden. Sie sind gesetzlich abschließend festgelegt.

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