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Wirtschafts- & Geheimschutz
Wirtschaftsschutz
Geheimschutz
Broschüre Wirtschaftsspionage
Downloads (pdf)
 
Wirtschaftsspionage. Information-Prävention-Hilfe
Sicherheitslücke Mensch. Der Mitarbeiter als größte Bedrohung für die Unternehmen.
Wie sicher ist Ihr Unternehmen ? Know-how-Schutz - eine betriebliche Notwendigkeit -
Geschäftsreisen ins Ausland-Ein Risiko für Unternehmer?
Sicherheitspartnerschaft in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat  zur Abwehr von Spionageaktivitäten gegen Wirtschaftsunternehmen und Wissenschaftseinrichtungen eine Sicherheitspartnerschaft begründet.
Der Weg zur Sicherheitspartnerschaft in Niedersachsen
Wirtschafts- & Geheimschutz

Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben. Ausspähungsobjekte sind nicht nur Großkonzerne, auch kleinere Unternehmen mit hohem Know-how stehen im Visier fremder Nachrichtendienste.

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, diese Spionageaktivitäten abzuwehren und die Wirtschaft durch Beratung und Aufklärung vor solchen Angriffen zu schützen. Zuständig sind der Wirtschafts- und der Geheimschutz. Beide Fachbereiche sind im Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz in einer Abteilung mit der Spionageabwehr angesiedelt und verfügen daher über grundsätzliche und aktuelle Informationen.

Ziel des Wirtschaftsschutzes ist, sich intensiv um die Beratung von innovativen und technologieorientierten Unternehmen zu kümmern, die sonst ohne staatliche Betreuung auskommen müssen. Das ist Wirtschaftsschutz im klassischen Sinne.

Der Geheimschutz hat durch vorbeugende und wirkungsvolle Maßnahmen alle Informationen und Materialien, die im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig sind (Verschlusssachen), vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Dazu gehört auch der Geheimschutz in der Wirtschaft, also die Betreuung von Unternehmen, die im staatlichen Auftrag Verschlusssachen bearbeiten, sowie der vorbeugende personelle Sabotageschutz in Form der Mitwirkung bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

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