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Neues Verfassungsschutzgesetz tritt in Kraft

Pistorius: „Eines der modernsten Verfassungsschutzgesetze“

Nach zwei Jahren intensiver parlamentarischer Beratung tritt am (morgigen) Dienstag das novellierte Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz in Kraft. „Es ist eines der modernsten Verfassungsschutzgesetze in Deutschland“, so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. „Zusammen mit den Reformmaßnahmen, die wir bereits direkt nach dem Regierungswechsel eingeleitet haben, ist uns damit ein echter Neustart des Verfassungsschutzes in Niedersachsen gelungen.“

Die Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle ist ein Schwerpunkt der Novelle. Der Umfang der Unterrichtungspflichten gegenüber dem Niedersächsischen Landtag wurde dazu deutlich gestärkt. Um ihre Kontrollaufgaben erfüllen zu können, wird den Abgeordneten ein noch umfassenderer Einblick in die laufende Arbeit möglich sein. Dazu kommen neue und klare Vorgaben zur Einstufung der sogenannten Beobachtungs- und Verdachtsobjekte sowie neue Regeln für Minderjährige. Ab sofort orientieren sich die Datenerhebungs- und Speicherbefugnisse an der altersgemäßen Entwicklung und sind entsprechend abgestuft: Je älter die minderjährige Person, desto geringer sind die Hürden an die Speicherung.

Als sehr positiv bewertet der Minister auch die Stärkung der unabhängigen Kontrolle durch die sogenannte G10-Kommission des Landtages. Dieses unabhängige Gremium, mehrheitlich mit Juristen besetzt, muss bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen vorab zustimmen. Von seiner Funktion her entspricht es dem Richtervorbehalt des Gefahrenabwehr- und Strafprozessrechtes. Außerdem wurde in der niedersächsischen Gesetzesnovelle die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes insbesondere zur Antiterrordatei und zum BKA-Gesetz berücksichtigt.

Das höchste deutsche Gericht hat in seinen jüngsten Entscheidungen klare Vorgaben unter anderem zur Datenübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz gemacht. Eine Datenübermittlung wird auch weiterhin im notwendigen Maße möglich sein. „Gerade die Entwicklungen der letzten Zeit haben erneut deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden untereinander unverzichtbar ist“, so Pistorius.

Zukünftig sind darüber hinaus Art und Umfang der möglichen nachrichtendienstlichen Mittel noch transparenter geregelt, ohne dabei Geheimhaltungsbedürfnisse zu verletzten. Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels – wie beispielsweise der Einsatz von Vertrauenspersonen – erfolgt regelmäßig geheim. Dass dem Verfassungsschutz derartige Mittel grundsätzlich zur Verfügung stehen, darf laut Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger in einer modernen Zivilgesellschaft kein Geheimnis sein. „Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich einen Anspruch darauf,aus dem Gesetz die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Verfassungsschutzes klar und eindeutig zu erfahren.“ Verbessert wird die Transparenz aus ihrer Sicht auch mit der Ausweitung der Mitteilungspflichten. So ist der Verfassungsschutz bei Einsatz besonders eingriffsintensiver Maßnahmen in noch stärkerem Maße verpflichtet, von sich aus die Betroffene oder den Betroffenen über die Maßnahme zu informieren.



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